STRABI HAUSORDNUNG

  1. Das Veranstaltungsgelände umfasst alle Konzertflächen sowie die Parkflächen und die Hinterbühnen-Bereiche. Mit Betreten des Festivalgeländes oder Parken auf einer Parkfläche unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung.

  2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Wer nach Aufforderung den Weisungen des Sicherheitspersonales nicht Folge leistet, wird der Veranstaltungsfläche verwiesen.

  3. Das Mitbringen von Haustieren, Glasbehaltern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenstanden, Laserpointern, Mitteln, welche unter das Betaubungsmittelgesetz fallen, und Waffen (oder als Waffe einsetzbarer Gegenstände) ist nicht gestattet. Das Ordnungspersonal wird dies, im Rahmen des eigenen Ermessens, bei den Einlasskontrollen (Leibesvisitationen nicht ausgeschlossen) überprüfen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

  4. Das Verbreiten von Werbung und Druckschriften ist ohne eine ausdruckliche schriftliche Genehmigung von der Strabi Open Air gGmbH verboten. Ebenso ist der Verkauf von Waren ohne Zustimmung von Nightwork nicht zulässig.

  5. Die Anreise zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt selbstständig und auf eigene Gefahr des Besuchers. Parken ist ausdrücklich nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Sollten für die Parkplätze gesonderte Regeln gelten, so sind diese mit dem Abstellen des Fahrzeuges anerkannt.

  6. Das Befahren der Rettungs- und Lieferwege ist nur mit einem gültigen Parkausweis gestattet.

  7. Für Kurzzeitparker ist ein gesonderter Kiss & Ride Parkplatz vorgesehen, welcher maximal 3 min benutzt werden darf.

  8. Für die Nutzung der Parkplätze "“Am Straberger See” fällt eine Gebühr von 2€ an. Der Parkplatz ist nicht bewacht.

  9. Das Abstellen der Fahrzeuge hat nach den Anweisungen des Verkehrslenkungspersonals zu erfolgen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Rettungs- und Verkehrswege frei sind. Bei Nichtbeachtung werden die Fahrzeuge auf Kosten des Halters umgestellt oder entfernt. Auf dem gesamten Parkplatz, inklusive der Zufahrtsstraßen, gilt die StVO. Die Verantwortung den Parkplatz zu befahren liegt alleine beim Fahrzeugführer. Das Befahren des Parkplatzes ist mit der üblichen Sorgfalt zu leisten.

  10. Nach dem Ende der Veranstaltung ist der Parkplatz von Tagesbesuchern zeitnah, spätestens bis 2 Std nach Ende der Veranstaltung, zu räumen.

  11. Das Übernachten auf dem Parkplatz (auch in Autos) ist untersagt.

  12. Mit Betreten des Festivalgeländes und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass Fotos und Videoclips (Bildnisse), die den Besucher im Rahmen des Festivals zeigen, vom Veranstalter und Pressevertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Event gemacht und genutzt werden dürfen. Der/Die Abgebildete erteilt dem Veranstalter insbesondere dann seine Einwilligung zur Verbreitung dieser Bildnisse, wenn der Abgebildete während oder unmittelbar nach der Aufnahme Kenntnis darüber erlangt (z.B. durch Posieren angezeigt), dass er/sie aufgenommen wurde, und gegenüber dem Veranstalter nicht innerhalb von 24 Stunden anzeigt, dass er/sie keine Einwilligung zur Verbreitung erteilt. Er genehmigt, diese Bildaufnahmen im Rahmen der Verbreitung über einen Sender, das Internet oder andere Kommunikationskanäle wahrnehmbar zu machen.

  13. Erkennbar betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

  14. Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.

  15. Zahlungsmittel an den Verkausständen für Speisen und Getränken sind ausschließlich die vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Wertmaken / Token. Eine Zahlung mit Bargeld ist – sofern nicht durch Aushänge anders kommuniziert – nicht zulässig. Der Rücktausch von erworbenen Token in Geld ist ausgeschlossen.

  16. Die Zugangsberechtigung zum Festivalgelände („Festivalbändchen“) muss während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände durchgängig am Arm getragen werden und ist auf Verlangen des Sicherheitspersonals jederzeit vorzuzeigen.

  17. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art; Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und sonstige pyrotechnische Gegenstände (auch Wunderkerzen); alkoholische und nichtalkoholische Getränke aller Art; Speisen aller Art; Tiere; sperrige Gegenstände

  18. Es ist untersagt, solche Gegenstände mit auf das Festivalgelände zu nehmen. Bereits der Versuch ist strafbar und kann zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen vor.

  19. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

  20. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

  21. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.

  22. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

  23. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

  24. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

  25. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.