ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 GELTUNG, BEGRIFFSDEFINITIONEN

(1) Die Strabi Open Air gemeinnützige GmbH, Horremer Str. 12, 41542 Dormagen, Deutschland (im Folgenden: „wir“ oder „Strabi“) betreibt unter der Webseite https://strabi.de einen Online-Shop für Waren. Zudem vertreibt dieStrabi UG (haftungsbeschränkt) Tickets für das von ihr veranstaltete Event Strabi sowie ggfls. weitere Musikveranstaltungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

(3) Im Folgenden befassen sich die § 2-4mit dem Erwerb von Veranstaltungstickets.

ERWERB VON VERANSTALTUNGSTICKETS

§ 2 RICHTLINIEN BEIM ERWERB VON VERANSTALTUNGSTICKETS

(1) Für unsere Ticket besteht kein Widerrufsrecht. Sie sind grundsätzlich von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

(2) Mit dem Kauf und Einlösen des Tickets stimmt der Besucher diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Bestandteil dieser AGB ist auch die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltung. Diese Hausordnung wird online veröffentlicht und ist darüber hinaus am Einlass zum Veranstaltungsgelände ausgehängt.

(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

§ 3 WEITERVERKAUF UND WEITERGABE VON TICKETS

(1) Veranstaltungstickets können zu privaten Zwecken zum Originalpreis weiterverkauft werden. Ein gewerblicher Verkauf von Tickets zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet.. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch von Tickets oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten des Käufers entstehen.

(2) Die kostenlose Weitergabe von Tickets in werblicher Absicht (z.B. in Form von Gewinnspielen, Verlosungen etc.) ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung durch den Veranstalter gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Schadensersatzforderung in doppelter Höhe des Mediawerts der Aktion, mindestens aber des fünffachen Ticketpreises, geahndet.

§ 4 GÜLTIGKEIT DER TICKETS

(1) Tickets sind nur in Verbindung mit offiziellen Ausweisdokumenten gültig.

(2) Der Eintritt erst ab 18 Jahren gestattet, mit Ausnahme von 16-jährigen, die eine Begleitperson und ein ausgefüllten Muttizettel vorweisen können.

(3) Falls der Name des Käufers auf dem Ticket aufgedruckt ist, kann das Ticket trotzdem von einem anderen Veranstaltungsbesucher genutzt werden. Aufgedruckter Käufername und Nutzername müssen nicht übereinstimmen.

(4) Tickets wird beim erstmaligen Betreten des Geländes entwertet. Die Tickets müssen in einem einwandfreien Zustand sein. Wir übernehmen keine Garantie für einen erfolgreichen Scanvorgang, falls der Ticketabriss bereits vom Ticket getrennt wurde.

(5) Tickets stellen keine Rechnung dar.

§ 5 EINLASSVERWEIGERUNG und VERANSTALTUNGSVERWEISE

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus triftigen Gründen zu verwehren. Diese Gründe sind u.a. ein stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, aggressives Auftreten, das Mitführen von Mitteln, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, oder ein offensichtlicher Drogeneinfluss. Sollte der Einlass aus oben genannten oder vergleichbaren Gründen verwehrt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.

(2) Der Besucher hat sein Veranstaltungsticket auf dem Veranstaltungsgelände jederzeit mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Widereinlass ist sofern nicht anders ausgehängt nicht möglich.

§ 6 DURCHFÜHRUNG, VERLEGUNG ODER AUSFALL DER VERANSTALTUNG / RÜCKNAHME UND ERSTATTUNG VON TICKETS:

(1) Tickets werden nur bei einer Absage der Veranstaltung zurückgenommen. Erstattet wird nur der Ticketpreis. Vorverkaufsgebühren werden nicht erstattet. Die Anreisekosten werden nicht erstattet. Es wird dem Besucher empfohlen sich rechtzeitig zu informieren, ob die Veranstaltung stattfindet.

(2) Karten, welche an Vorverkaufsstellen erworben wurden sind innerhalb von 14 Tagen nach dem eigentlichen Event an die Strabi UG Am Fronhofpfad 5, 50129 Bergheim, unter Angabe einer Bankverbindung, mit der Post zu senden.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Sämtliche Eintrittskarten behalten dabei ihre Gültigkeit.

(4) Sollten sich der Ablauf der Veranstaltung ändern, Programmänderungen, Streichung von einzelnen Acts, auch sog. Headliner, hat der Besucher keinerlei Ansprüche auf Erstattungen oder Teilerstattungen des Ticketpreises, solange der Gesamtcharakter des Festivals erhalten bleibt.

(5) Verspätungen und Verlegungen im Programm sind vom Besucher hinzunehmen.

(6) Die Veranstaltung findet unabhängig der Witterungsverhältnisse statt, solange die Sicherheit der Besucher, der Künstler und des Personals gewährleistet werden kann. Sollte es dennoch zu einer witterungsbedingten Absage oder einem witterungsbedingten Abbruch der Veranstaltung kommen, so hängt es vom Zeitpunkt des Abbruchs ab, ob und wenn ja in welcher Höhe der Besucher entschädigt wird. Gleiches gilt wenn die Veranstaltung aus technischen Gründen oder von behördlicher Seite abgebrochen werden muss.

§ 7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Der Veranstalter haftet in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie fur Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet der Veranstalter beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(3) Außer den in den Ziffern (a) und (b) genannten Fällen haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(4) Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

§ 8 URHEBERRECHT, BILD- UND TONAUFNAHMEN

(1) Die Darbietungen auf der Veranstaltung unterliegen dem Urheberrecht. Das Mitbringen von Tonaufnahmegeräten, Foto-, Film-, Video-, und professionellen Digitalkameras ist nicht gestattet. Ton- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch sind nicht gestattet.

(2) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich ein auf der Veranstaltung als Besucher fotografiert und gefilmt zu werden. Die Aufnahmen können live und öffentlich gesendet werden.

§ 9 VERTRAGSSPRACHE

(1) Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(4) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies weder die Wirksamkeit des Rechtsverhältnisses zwischen Verwender und rechtmäßigem Ticketerwerber, noch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln.